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ALLGEMEINE INFOS


BESTPREIS-GARANTIE

Wir garantieren, dass es zum Zeitpunkt der Fahrzeug-Bestellung, kein anderes verfügbares bzw. besseres Angebot im Raum Wien und Wien-Umgebung gibt.

Die BESTPREIS-GARANTIE*) gilt für Neufahrzeuge der Marken:

SUZUKI | KAWASAKI | KTM | APRILIA | BENELLI | MOTO-GUZZI | VESPA | PIAGGIO | GILERA | DERBI | SYM

*) sollte wider Erwarten ein Händlerangebot günstiger sein, bring uns dieses schriftliche Angebot innerhalb von drei Tagen ab Ausstellungsdatum und kauf bei uns zum Bestpreis. Ausgenommen Abverkäufe und Stornoverkäufe! Als zusätzliches Dankeschön für die Preis-ERmittlung erhältst du nach Kaufvertrags-ABschluss einen Warengutschein für den KAuf von Helmen und Bekleidung im Wert von 100 Euro. Der GARANTIERTE BESTPREIS gilt für alle Fahrzeuge der Marken in unserem Angebot über 50ccm!


2+2=4 JAHRE GARANTIE

Du erhältst auf alle bei uns gekauften neuen Motorräder & Roller (über 50ccm), der nachstehenden Marken

Kawasaki | Suzuki | Vespa | Piaggio | Gilera | Derbi

zusätzlich zu den 2 Jahren Werksgarantie auch noch 2 Jahre 2RAD-BÖRSE Garantie!

Honda
Du erhältst neben der Honda-Werksgarantie auch noch zusätzlich 2 Jahre 2Rad-Börse Garantie*

...weitere Infos...


Mopedfahren mit 15? Kein Problem!

Denn dank einer Gesetzesnovelle kannst Du mit einer entsprechenden Theorie- und Praxisausbildung schon mit 15 auf dem Moped unterwegs sein.

Bedingungen:
-Mindestalter 15 Jahre (Ausbildungsbeginn 14 1/2 Jahre)
-6 Stunden Theorieausbildung
-6 Stunden Praxisausbildung am Platz
-2 Stunden Praxisausbildung im Verkehr
-Schriftliches Einverständnis der Eltern
-Theoretische Prüfung (Multiple Choice System)

Die Mopedprüfung kann frühestens sechs Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Der Ausweis wird aber erst frühestens am 15. Geburtstag ausgehändigt.

Ein Moped, Mopedcar, Quad oder Invalidenkraftfahrzeug lenken darf,

  • wer einen entsprechenden Mopedausweis hat oder
  • wer einen Führerschein einer beliebigen Klasse hat
Quelle: ÖAMTC

B111 – Zusatzführerschein

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Lenkerberechtigung der Klasse B
  • nicht mehr in der Probezeit

...Praxisausbildung* im Ausmaß von 6 Stunden
...keine Prüfung
...Eintragung im Führerschein
   (bei der Klasse B wird der Code 111 eingetragen)
...B111 gilt in Österreich, Italien und Luxemburg

*Die Praxisausbildung (Fahren auf gesichertem Gelände oder im Verkehr mit einem Fahrlehrer) kann man beim ÖAMTC, ARBÖ oder in jeder Fahrschule machen.

Welche Fahrzeuge darf man damit fahren:

Motorräder und Roller mit einen Hubraum von maximal 125ccm, die eine maximale Leistung von 11 kW (15 PS) haben. Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt.

Vorteile von 125ccm: Günstiger als ein Zweitwagen:

-kleine Anschaffungskosten
-günstige Versicherung
-geringer Verbrauch
-keine Parkplatzsorgen
-kein Parkpickerl
-kein Stau


125er fahren und Geld sparen!

Wer sich statt dem Zweitauto lieber 125ccm zulegt, ist gut beraten. Denn nur so kann man einiges an Geld sparen.

Im Vergleich ein Kleinwagen Marke X mit 1200ccm Motor - mit einem Roller von Piaggio mit 125ccm.

Die Ersparnis beträgt knapp 4.600 EUR pro Jahr!

Glaubst du nicht? Dann sieh dir doch mal den Vergleich an:

>> KOSTENVERGLEICH PKW VS. 125ER


Leichter zum A-Führerschein - L17

L17 gibt's auch fürs Motorrad: Seit 1.3.2006 kannst Du mit dem L17-Taferl gleich auch noch die theoretische und praktische Ausbildung fürs Motorrad machen.

Kurz gesagt: ab Deinem 16. Geburtstag kannst Du gemeinsam mit der Auto- auch die Motorrad-Ausbildung starten.

So hast Du alles kompakt im Griff und sparst Dir das doppelte Lernen der Theorie. Mit der Motorrad-Fahrprüfung mußt Du weiterhin warten bis Du 18 bist. Ab dann kannst Du voll durchstarten.